Es freut uns, dass Sie sich für das Mieten einer Zugertracht interessieren:
- Die Mietpreise gelten für einen Anlass oder längstens für ein Wochenende.
- Nach Ablauf der Mietdauer ist die Tracht samt Zubehör der Trachtengruppe der Stadt Zug zurückzugeben.
- Die Tracht ist sorgfältig zu behandeln; die Zubehöre dürfen nur nach den Richtlinien des Zuger Kantonalen Trachtenverbandes getragen werden.
- In der Mietgebühr sind die Kosten für die Reinigung inbegriffen.
- Der/die Mieter (in) haftet für jeden Schaden oder Verlust, der während der Mietdauer an der Tracht und Zubehör entstehen kann. Allfällige Reparaturkosten müssen von ihm/ihr übernommen werden.
- Die Trachten dürfen weder selber gereinigt noch gewaschen werden.
- Die Trachten müssen im Beisein der Verwalterin anprobiert und dürfen nicht geändert werden.
- Bei Vertragsabschluss wird ein Depot geleistet, welches bei der Rückgabe wieder ausbezahlt wird.
- Der Mietpreis wird beim Abholen der Tracht bar beglichen.
Die Zugertrachten zählen zu den schönsten Schweizertrachten. Der Wahl der Materialen, der Farben und der Ausführung wurde viel Sorgfalt gewidmet.